Franzensbader Golfsafari
Golf in Karlsbad
Gruppen- und Einzel-Golfreisen nach Marienbad

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Sportreisen

Die Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Abweichungen in den jeweiligen Reiseausschreibungen haben Vorrang.

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Wir informieren Sie mit der Reisebestätigung über den Vertragsschluss. Gleichzeitig erhalten Sie Ihren Reisepreissicherungsschein gem. § 651 k BGB.

Sollten Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei einer telefonischen Reiseanmeldung nicht vorliegen, übersenden wir sie Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung. Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von 10 Tagen – bei kurzfristigen Buchungen, d.h. 10 Tage vor Reiseantritt, ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen.

Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor. An dieses sind wir 10 Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist können Sie das Angebot annehmen, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann. Andernfalls ist kein Reisevertrag abgeschlossen worden. Eine eventuell geleistete Anzahlung erstatten wir sodann unverzüglich.

2. Zahlung

Ihre Zahlungen sind gem. § 651 k BGB abgesichert, weil Sie mit der Reisebestätigung den Reisepreissicherungsschein erhalten werden. Bitte überweisen Sie uns daher innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung die dort ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt 20 %, (auf volle Euro aufgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung. Die Prämie für die Versicherung wird mit der Anzahlung fällig.

Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig. Sofern wir die Möglichkeit der Zahlung mit Kreditkarte einräumen sollten und Sie bei der Buchung davon Gebrauch machen oder wir Zahlungen im Lastschriftverfahren anbieten und Sie Ihr schriftliches Einverständnis erteilt haben, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto zu den gleichen Zeitpunkten.

3. Leistungen/Preise

Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserer jeweils maßgeblichen Ausschreibung, sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung einschließlich der in der Reisebestätigung eventuell verbindlich aufgeführten Sonderwünsche. Eventuell anfallende Beförderungsgebühren für Golfgepäck sind nicht Bestandteil des Reisepreises und müssen von Ihnen, sofern solche anfallen sollten, am Reisetag direkt am Schalter der entsprechenden Airline entrichtet werden.

4. Leistungsänderungen

Zumutbare Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen (z.B. der Fahrtroute) von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Reisenden zumutbar sind. Hierüber wird der Reisende unverzüglich in Kenntnis gesetzt.

Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von uns über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage einer Reise gegenüber geltend zu machen.

5. Preisänderungen

Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, insbesondere Treibstoffkosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse möglich. Die Preisänderungen werden wie folgt berechnet werden:

Bei der Erhöhung der bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere der Treibstoffkosten, können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen.

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den konkreten Erhöhungsbetrag verlangen.

b) Soweit vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel eine Preiserhöhung gefordert wird, werden die zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.

Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden ,auf den jeweiligen Reisepreis entfallenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

Verändern sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Wechselkurse dergestalt, dass sich Kosten für die Reise erhöhen, so sind wir berechtigt, die tatsächlich hierdurch entstandenen Mehrkosten für Ihre Reise von Ihnen zu fordern.

Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Sollte eine Preisänderung erfolgen, werden Sie unverzüglich mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises davon in Kenntnis gesetzt. In jedem Fall ist eine Preisänderung nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich, Preiserhöhungen danach sind nicht mehr zulässig. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % des Reisepreises sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise aus unserem Programm zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche anzubieten. Sie haben die Rechte unverzüglich nach Erhalt der Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend zu machen.

6. Rücktritt durch den Reisegast

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.

Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz unserer Aufwendungen und der getroffenen Reisevorkehrungen verlangen.

Wir haben diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt. Bei der Berechnung der Rücktrittspauschalen haben wir gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnliche mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Ihnen bleibt ausdrücklich vorbehalten, uns gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

In der Regel belaufen sich die Rücktrittskosten, die wir fordern müssen:

Bei Flugreisen, Schiffsreisen und eigener Anreise:

  • bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25%
  • ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40%
  • ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 50%
  • ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 60%
  • ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 80%
  • ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts
  • oder bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises (95% bei Schiffsreisen)

Golfleistungen (Green Fees oder Green Fee Pakete):

  • bis zum 31. Tag vor Leistungsbeginn 25%
  • ab dem 30. bis 22. Tag vor Leistungsbeginn 50%
  • ab dem 21. Tag vor Leistungsbeginn 100%

Davon abweichende Storno- und Umbuchungsbedingungen für Ihre gebuchten Flüge wie z.B. Flüge mit tagesaktuellem Preis (100 % der Flugpreises) oder Linienflüge teilen wir Ihnen gesondert mit.

Bei Reisen, die von anderen Veranstaltern durchgeführt werden, gelten deren Reise- und Zahlungsbedingungen.

Wir empfehlen Ihnen unbedingt den Abschluss einer Reiserücktritttskostenversicherung, bzw. separate Absicherung der Golfleistung.

Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Linienflugscheine, Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben, da ansonsten in jedem Fall der volle Preis berechnet werden muss.

7. Umbuchungen, Ersatzperson

Eine Änderung der Reise auf Ihren Wunsch nach Buchung der Reise ist, soweit auch ein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Beförderungsart und der Abflughäfen nicht möglich.

Soweit ein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, so sind auf Ihren Wunsch nach Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich der Unterkunft, der Zustiegsbahnhöfe oder des Mietwagentyps, bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Die Kosten für diese Umbuchung erfragen Sie bitte bei uns vor der Umbuchung. Die Umbuchungskosten belaufen sich auf die jeweiligen uns entstehenden Mehrkosten (Beförderungskosten, Unterbringungskosten, Mietwagenkosten) zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 35,00 je Reisenden.

Soweit kein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, so sind auf Ihren Wunsch nach Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, der Zustiegsbahnhöfe oder des Mietwagentyps, bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Die Kosten für diese Umbuchung erfragen Sie bitte bei uns vor der Umbuchung. Die Umbuchungskosten belaufen sich auf die jeweiligen uns entstehenden Mehrkosten (Beförderungskosten, Unterbringungskosten, Mietwagenkosten) zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 35,00 je Reisenden.

Änderungen ab 30 Tage vor Reiseantritt sind nur nach vorherigem Rücktritt von der Reise möglich. Insoweit verweisen wir auf die obigen Rücktrittspauschalen in Ziffer 6.

Bei der Benennung einer Ersatzperson müssen wir von Ihnen die entstehenden Mehrkosten berechnen. Für den Mehraufwand in unserem Hause entsteht (zusätzlich) eine Bearbeitungsgebühr von € 35,00 je Reisenden.

8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

Ist in einer Ausschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen worden, so können wir bis 30 Tage vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird. Sie können die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten. Diese Erklärung müssen Sie unverzüglich uns gegenüber abgeben. Soweit dies nicht geschieht, erhalten Sie den Reisepreis unverzüglich zurück.

Erhalten wir vor Reisebeginn Kenntnis von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen, sind wir berechtigt, vom Reisevertrag unverzüglich zurückzutreten. In einem solchen Fall steht uns ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Rücktrittspauschale zu. Ihnen bleibt ausdrücklich vorbehalten, uns gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

Erhalten wir trotz Mahnung keine fristgemäße Bezahlung des Reisepreises oder von Teilen des Reisepreises, so sind wir berechtigt, vom Reisevertrag zrückzutreten. In einem solchen Fall steht uns ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Rücktrittspauschale gem der obigen Ziff. 6 entsprechend zu. Ihnen bleibt ausdrücklich vorbehalten, uns gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

9. Haftung des Reiseveranstalters

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für

  • die gewissenhafte Reisevorbereitung;
  • die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
  • die Richtigkeit der Beschreibungen aller in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Reiseleistungen;
  • die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und -ortes.

– Vertragliche Haftungsbeschränkung

Unsere Haftung für vertragliche Schadensersatzansprüche und für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung sind insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt (§ 651 h BGB), soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns oder einen Leistungsträger herbeigeführt wurde und es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Etwaige darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben hiervon unberührt

– Gesetzliche Haftungsbeschränkung

Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

– Haftung für Fremdleistungen

Wir haften nicht für vermittelte Fremdleistungen (Ausflüge, Mietwagen etc.), die wir auch ausdrücklich als solche bezeichnet haben. Dies gilt auch, wenn die Reiseleitung an einer solchen Leistung teilnimmt.

10. Mängelrüge und Voraussetzung bei Kündigung wegen Schlechtleistung

Wir informieren Sie über Ihre Verpflichtung einen aufgetretenen Mangel uns unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass uns vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651 e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.

11. Ausschlussfristen

Sie sind mit Ansprüchen uns gegenüber ausgeschlossen, soweit Sie diese nicht innerhalb der folgenden Fristen möglichst schriftlich gegenüber uns geltend machen, wobei Reisebüros nicht zur Annahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt sind. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(1) Vertragliche Ansprüche

Sämtliche in Betracht kommenden vertraglichen Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich bei uns geltend machen. Es sei denn Sie waren an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert.

(2) Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit kein Personenschaden vorliegt

Ansprüche aus unerlaubter Handlung müssen, soweit es sich um keinen Personenschaden handelt innerhalb von einem Monat nach vertraglich vereinbartem Reiseende möglichst schriftlich uns gegenüber geltend gemacht werden. Es sei denn Sie waren an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert.

(3) Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Personenschaden

Bei Personenschäden sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei uns möglichst schriftlich, innerhalb von einem Monat nach vertraglich vereinbartem Reiseende geltend zu machen, soweit Kenntnis von Schädiger und schädigendem Ereignis innerhalb der vertraglichen Reisezeit besteht oder eine Kenntnis hätte bestehen müssen.

Bei einer späteren Kenntnis von Schädiger und schädigendem Ereignis oder einem späterem Zeitpunkt an dem eine Kenntnis hätte bestehen müssen, sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei uns möglichst schriftlich, innerhalb von einem Monat nach diesem Zeitpunkt geltend zu machen. Dies gilt keinesfalls, soweit ein Schaden durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen grob verschuldet wurde oder Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.

12. Verjährung

(1) Vertragliche Ansprüche

Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

(2) Ansprüche aus unerlaubter Handlung

Soweit keine Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit vorliegt und diese weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns oder einem Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in einem Jahr.

(3) Die Verjährung vertraglicher Ansprüche beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarung enden sollte. Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis die Fortsetzung der Verhandlungen von einer der Vertragsparteien verweigert wird. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

13. Abtretungsverbot

Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.

14. Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag gemäß § 651 j BGB kündigen.

15. Pass-, Visa und gesundheitspolizeiliche Formalitäten

(1) Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn wir hätten Sie nicht oder falsch informiert. Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines Fremdpasses, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie diese bei dem zuständigen Konsulat.

(2) Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.

(3) Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evt. Benutzungshinweise.

16. Ausführende Fluggesellschaft

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EuVO 2111/05) verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft (EN) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.

Steht bei der Buchung eine ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Die Liste der Fluggesellschaft mit denen eine Beförderung nicht zulässig ist, ist über die Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes unter http://www.lba.de abrufbar.

17. Reiserücktrittskosten-Versicherung

Eine Reiserücktrittkosten Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung bei Buchung abzuschließen.

18. Datenschutz und Sonstige Bestimmungen

Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.

Die Einzelheiten der Reiseausschreibung entsprechend dem Stand Ihrer Verfassung. Ein Irrtum wird vorbehalten. Insbesondere für Schreib- und Rechenfehler wird nicht gehaftet. Offensichtliche Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Reisevertrages.

19. Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Soweit bei Klagen des Kunden gegen uns im Ausland für die Haftung von uns dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen der Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Firma:

Pleissenthaler Events & Sportreisen
Inhaber: Anton.F. Kundegraber
David Friedrich Oehler Str 15
08451 Crimmitschau
Telefon: 03762-489100 oder 0172-3586842
USt.-Id.Nr. DE 161464828

Dieses Webangebot verwendet Cookies. Sie dienen der Steuerung der Sitzung und werden nach Verlassen des Angebotes gelöscht.
Sie können das Setzen der Cookies in Ihren Browser-Einstellungen unterbinden.